Die Kraftfahrzeugüberwachung nach § 29 StVZO.

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SEBI: 90/3362-4

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Zusammenfassung

Gemäß Pargr. 29 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) haben Fahrzeughalter in bestimmten regelmäßigen Zeitabständen ihre Fahrzeuge daraufhin untersuchen zu lassen, ob sie sich in einem technisch vorschriftsmäßigen Zustand befinden. Trotz dieser großen praktischen Bedeutung liegt nach Meinung der Autorin die Kraftfahrzeugüberwachung rechtlich weitestgehend im Dunkeln, denn daß es einen vom Gesetz vorgeschriebenen Unterschied mache, wenn der Kraftfahrzeughalter sein Fahrzeug bei einer von den Technischen Überwachungsvereinen (TÜV) eingerichteten Technischen Prüfstelle oder wenn er das Fahrzeug durch einen TÜV-Prüfer in einer Werkstatt prüfen lasse, sei längst nicht allen Bürgern gegenwärtig. Insgesamt wird mit dieser Untersuchung ein umfassender rechtlicher Überblick über die Kraftfahrzeugüberwachung vermittelt. alf/difu

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Kraftfahrzeug, Überwachung, Straßenverkehr, Straßenverkehrszulassungsordnung, Verkehrsrecht, Verkehrssicherheit, TÜV, Verein, Rechtsgeschichte, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Recht, Verkehr

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Bonn: (1989), XIX, 145 S., Lit.(jur.Diss.; Bonn 1989)

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Kraftfahrzeug, Überwachung, Straßenverkehr, Straßenverkehrszulassungsordnung, Verkehrsrecht, Verkehrssicherheit, TÜV, Verein, Rechtsgeschichte, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Recht, Verkehr

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