Der Private in der Verwaltung als Fachmann und Interessenvertreter. Die Rechtsproblematik.
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1964
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SEBI: CK 110
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Zusammenfassung
Die große Ausdehnung des Aufgabenbereichs der modernen Verwaltung bedeutet nicht nur eine Erweiterung der staatlichen Machtsphäre, sondern auch eine Erschwerung der Verwaltungsarbeit und eine Intensivierung der Bemühungen der Interessenkreise, den nunmehr in bestimmten Bereichen fast allzuständigen Staat für sich zu gewinnen. Die verstärkte Mitwirkung Privater bei der Verwaltung als unabhängige Fachleute oder Vertreter von Interessenverbänden ist eine Erscheinung, die aus dem Bedürfnis der Verwaltung nach unparteiischer, aber auch nicht wirklichkeitsfremder Sachkenntnis und aus dem Eindringen der Interessenverbände in eine immer pluralistischer werdende Staatsmacht heranwächst. Nach einer Darstellung der modernen Formen der Mitwirkung Privater in der Verwaltung behandelt die sehr in die Tiefe gehende Habilitationsschrift die rechtlichen Grundlagen der Heranziehung Privater und versucht, die Gründe für deren Mitwirkung herauszuarbeiten. Die Arbeit kommt zu dem Ergebnis, daß sich die Heranziehung Privater in das Verfassungssystem der Bundesrepublik Deutschland einfügen läßt, und stellt für die zulässige und notwendige Mitwirkung von Interessenvertretern rechtliche und rechtspolitische Grundsätze auf. chb/difu
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Heidelberg: Winter (1964), 192 S., Lit.; Reg.(jur.Habil.; Heidelberg 1961)