Der Folgenentschädigungsanspruch - Folgenbeseitigung durch Entschädigung.
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1965
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SEBI: 79/4219
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Zusammenfassung
Der Anspruch auf Beseitigung der Folgen eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes (Folgenbeseitigungsanspruch) ist heute allgemein anerkannt. Ein Teil der Rechtslehre sieht in diesem Institut auch einen Anspruch auf Entschädigung. Dabei ist zu unterscheiden zwischen einem unselbständig neben den Beseitigungsanspruch tretenden Entschädigungsanspruch und einem reinen, eigenständigen Folgenentschädigungsanspruch. Die Studie untersucht, mit welchem Anwendungsbereich und welchem Inhalt ein solcher Folgenentschädigungsanspruch als reiner Entschädigungsanspruch aus dem geltendem Recht abgeleitet werden kann. Im Ergebnis stellt sie fest, daß ein solcher Anspruch, der auf eine angemessene Entschädigung in Geld gerichtet ist, dann besteht, wenn als rechtswidrige Folge eines unwirksamen Verwaltungsaktes ein Schaden eintritt, weil die Möglichkeit der Schadensverhütung mit Hilfe des vorläufigen Rechtsschutzes im öffentlichen Interesse ausgeschlossen war.hw/difu
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Münster: (1965), X, 73 S., Lit.