Die Befangenheit von Gemeinderatsmitgliedern. Eine Untersuchung anhand Art. 49 der Bayerischen Gemeindeordnung mit Bezug auf die Kommunalverfassungen aller Bundesländer.

Roderer
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Roderer

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DE

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Regensburg

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ZLB: 94/1160

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Zusammenfassung

Die Vorschrift des Art. 49 der Bayerischen Gemeindeordnung (BayGO) hält der Autor für die Erreichung eines effektiven Schutzes vor Befangenheit im Sinne einer Interessenkollision zwischen dem Gemeinderatsmitglied als solchem und der Privatperson des Gemeinderatsmitglieds für unzureichend. Die Bedeutung des Mitwirkungsverbotes erfordert einen Ausschluß des Gemeinderatsmitglieds von Beratungen und Abstimmungen wegen Besorgnis der Befangenheit. Nach einem historischen Abriß der Gemeindeordnungen seit dem Württembergischen Gemeindeedikt von 1822 über die Preußische Städteordnung bis hin zur Deutschen Gemeindeordnung von 1935 und der Nachkriegszeit sowie einer Durchleuchtung der verfassungsrechtlichen Grundlagen stellt die Studie die Voraussetzungen für den Ausschluß (welche Beratungen, Personenkreis, Verwandtschaft) und deren Rechtsfolgen (Verlassen der Sitzung, vollständiger Ausschluß, Ungültigkeit bei verbotener Mitwirkung) ausführlich dar. Der Autor stellt einen neuen Entwurf des Art. 49 BayGO zur Diskussion. rebo/difu

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XXVII, 163 S.

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Theorie und Forschung; 251
Rechtswissenschaften; 12