Rechtsprobleme der Baulandumlegung.
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1988
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IRB: Z 935
SEBI: Zs 987-4
SEBI: Zs 987-4
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Zusammenfassung
1. Zum Ablauf des Umlegungsverfahrens nach Inkrafttreten des Baugesetzbuches. 2. Voraussetzung für eine Umlegung in einem bauplanungsrechtlich nach 34 BauGB zu beurteilenden Gebiet ist die verbindliche Klärung von Art und Maß der zulässigen baulichen Nutzung. 3. Das Umlegungsgebiet ist im Umlegungsbeschluß vermessungstechnisch genau zu bestimmen. 4. Voraussetzung jedenfalls des Umlegungsbeschlusses sind rechtlich relevante Unterlagen, die die planerischen Vorstellungen der Gemeinde erkennen lassen. 5. Auch die Verfügung über ein Zuteilungsgrundstück bedarf der Genehmigung nach 51 Abs. 1 Nr. 1 BauGB. 6. Jede Veränderung eines konkreten Grundstücks durch die Umlegung ist eine Enteignung im Sinne des Art. 14 Abs. 3 GG. 7. Der Umlegungsvorteil ist konkret, nicht pauschal zu ermitteln. 8. Auf den Zeitpunkt der Aufstellung des Umlegungsplans ist dann nicht abzustellen, wenn die bebauungsplanmäßige Nutzung des Grundstücks durch die Mehrzuteilung nur verbessert wird. (-z-)
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Bayerische Verwaltungsblätter, München 119(1988), Nr.24, S.737-742