Die Vertretung des verfahrensunfähigen Kindes im Genehmigungsverfahren. Anmerkung zur Entscheidung des Kammergerichts vom 4. März 2010, 17 UF 5/10.
Bundesanzeiger
Zitierfähiger Link:
Keine Vorschau verfügbar
Datum
2010
item.page.journal-title
item.page.journal-issn
item.page.volume-title
Herausgeber
Bundesanzeiger
Sprache (Orlis.pc)
DE
Erscheinungsort
Köln
Sprache
ISSN
1861-6631
ZDB-ID
Standort
ZLB: 4-Zs 526
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
RE
Autor:innen
Zusammenfassung
Der Entscheidung, der in ihren wesentlichen Aussagen uneingeschränkt zuzustimmen ist, lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die alleinsorgeberechtigte Mutter hat die dem 11-jährigen Kind angefallene Erbschaft ausgeschlagen. Das Familiengericht hat dem Kind das Jugendamt zum Ergänzungspfleger bestellt mit dem Wirkungskreis "Vertretung des Kindes hinsichtlich des Beschwerderechts in der Erbausschlagungsangelegenheit nach dem am (. . ..) verstorbenen (. . .)". Dieses hat sich mit der Beschwerde gegen die Entscheidung gewandt, da ein Interessenkonflikt nicht zu erkennen sei.
item.page.description
Schlagwörter
Zeitschrift
ZKJ - Zeitschrift für Kindschaftsrecht und Jugendhilfe
Ausgabe
Nr. 8
Erscheinungsvermerk/Umfang
Seiten
S. 271-272