Das Verhältnis der nachrangigen Vergabeverfahrensarten.

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Beck

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München

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1439-6351

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ZLB: R 292 ZB 7099

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RE

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Abstract

Während der Vorrang von offenem und nichtoffenem Verfahren vor Verhandlungsverfahren, wettbewerblichem Dialog und Innovationspartnerschaft bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber gesetzlich eindeutig bestimmt ist, tritt das Verhältnis Letzterer zueinander aus den maßgeblichen Vorschriften weniger deutlich zu Tage. Es ist vielmehr - auch unter Berücksichtigung der wenigen und überaus divergenten Stellungnahmen in der Literatur - weithin ungeklärt. Der Beitrag unternimmt ausgehend von den jeweiligen Anwendungsvoraussetzungen der nachrangigen Verfahrensarten den Versuch einer näheren Bestimmung.

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Neue Zeitschrift für Baurecht und Vergaberecht

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Nr. 3

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S. 134-138

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