Schnittstellen zwischen privatem und öffentlichem Baurecht.

Werner
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Werner

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Düsseldorf

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ZLB: R 291/963

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RE

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Abstract

Das Baurecht kennt traditionell die Trennung zwischen privatem und öffentlichem Recht. Bauherren, Planer und Handwerker müssen aber die Vorschriften beider Rechtsgebiete beachten, denn diese Vorschriften haben unmittelbar Einfluss auf die Bestimmung ihrer Leistungspflichten. Die Bauordnungen der Länder schreiben u.a. die Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik und die Verwendung zugelassener Bauprodukte vor. Zusätzlich greifen u.a. die Energieeinsparungsverordnung, die Arbeitsstättenrichtlinie und die Unfallverhütungsvorschriften in die Baufreiheit ein. Über 200 Gesetze, Verordnungen, Richtlinien, Erlasse sind bei der Errichtung eines durchschnittlichen Wohngebäudes zu beachten. Der Autor stellt ausgehend vom zivilrechtlichen Mangelbegriff die Normen des Bauordnungsrechts zur Bestimmung von Leistungspflichten von Bauherren, Planern und Handwerkern dar.

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XIII, 108 S.

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