Mitwirkungsrechte des Bundestages in Angelegenheiten der Europäischen Union.

Berlin-Verl. Spitz
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Berlin-Verl. Spitz

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Berlin

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ZLB: 99/3220

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DI

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Abstract

Das Werk befasst sich mit den rechtlichen und den tatsächlichen Mitwirkungsmöglichkeiten des Bundestages in EU-Angelegenheiten. Hierbei werden insbesondere die Situationen vor und nach der Einfügung des Europaartikels ins Grundgesetz (Art. 23 GG) gegenübergestellt. Anhand von Zahlenmaterial und Erfahrungsberichten von Bundestagsabgeordneten wird dokumentiert, daß die Einflussmöglichkeiten des Bundestages infolge der Grundgesetzänderung erheblich zugenommen haben. Die Gründe hierfür liegen in dem durch gesetzliche Neuregelungen bedingten verbesserten Informationsfluss zwischen Bundestag und Bundesregierung sowie in der verbesserten strukturellen Organisation des Bundestags im Umgang mit EG-/EU-Vorlagen. Auf rechtlicher Ebene wird aufzeigt, inwieweit die Bundesregierung an die Stellungnahme des Bundestages rechtlich gebunden ist. Zu diesem Zweck wird der maßgebliche Art. 23 III GG i. V. m. § 5 des Ausführungsgesetzes in umfassender Form ausgelegt. Der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass der Stellungnahme des Bundestages trotz des Wortlauts des Art. 23 III GG, in dem von einem "Berücksichtigen der Stellungnahme" die Rede ist, in "wesentlichen" Fragen in abgestufter Intensität rechtsverbindliche Wirkung zukommt. Dies folgt aus dem Demokratieprinzip und dem Gewaltenteilungsprinzip, die über den ranghöchsten Interpretationsgrundsatz der Einheit der Verfassung in die Auslegung des Art. 23 III GG einfließen. difu

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172 S.

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Universitätsreihe Recht