Umsetzung des Betreuungsrechts in Nordrhein-Westfalen.

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Düsseldorf

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ZLB: 97/1970
DST: B 83/328

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Abstract

Schwächen bei der Umsetzung des Betreuungsrechtes sind mit den Begriffen Finanzierung, Verwaltungsaufwand, hohe Fallzahlen, fehlende Daten und Schwierigkeiten beim Zugang zu Betreuern aus dem Kreis der Familienangehörigen zu beschreiben, die Stärken mit dem Begriffen Erhalt der Geschäftsfähigkeit der Betreuten, persönliche Betreuung und organisierte Einzelbetreuung. Neben der niedrigen Vergütung und einem Abrechnungsmodus, der von den Betreuungsvereinen Vorleistungen erfordert, ist die finanzielle Beteiligung der Betreuten problematisch, die als Störfaktor beim Aufbau eines Vertrauensverhältnisses empfunden wird. Insgesamt ist durch das neue Re-Finanzierungverfahren der Verwaltungsaufwand erheblich gestiegen. Exakte Zahlen über die Betreuungssituation vor Ort sind schwer erhältlich wobei insbesondere über Altfälle den örtlichen Betreuungsstellen wenig Informationen vorliegen. Bei der Gewinnung ehrenamtlicher Betreuer spielen u.a. deren Informationen z.B. über Haftungsfolgen eine Rolle. Die Stärken des Betreuungsgesetzes liegen im Grundsätzlichen, wie z.B. der regelmäßigen Überprüfung der Betreuungen. eh/difu

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93 S.

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