Beschäftigungspflicht und Ausgleichsabgabe - Mittel der Chancenangleichung für Schwerbehinderte?

Heymann
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Heymann

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Köln

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ZLB: 90/3320

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DI
S

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Abstract

Die Chancenangleichung für Schwerbehinderte durch Beschäftigungspflicht, Ausgleichsabgabe ("Strafgeld" pro unbesetztem Pflichtplatz) und Geldbuße ist Thema der Untersuchung, die insbesondere das Schwerbehindertengesetz von 1974 behandelt. Da die Arbeitgeber noch nicht in ausreichendem Maße Arbeitsplätze und Ausbildungsmöglichkeiten zur Verfügung stellen, ist nach Meinung des Autors eine Beschäftigungspflicht für Schwerbehinderte notwendig. Die Ausgleichsabgabe wird entgegen ihrem gesetzgeberischen Ziel zur Finanzmittelbeschaffung mißbraucht und dient nicht zur Förderung der Eingliederung der Schwerbehinderten. Die Erhebung dieser Ausgleichsabgabe hält der Autor bei jenen Arbeitsgebern für nicht begründbar, die objektiv keine Schwerbehinderten einstellen können; sonst sieht er eine empfindliche Geldbuße für gerechtfertigt an, wenn die Beschäftigungsquote nicht erfüllt ist. rebo/difu

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XIV, 158 S.

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Sozialpolitik und Recht; 15