Über den Unterschied von Inhaltsbestimmung und Schrankenbestimmung des Eigentums.

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IRB: Z 1014
SEBI: Zs 61-4
BBR: Z 121

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Zusammenfassung

Es geht um die Grenzen, die dem Gesetzgeber bei Regelungen im Eigentumsbereich - aufbauend auf § 14 GG - gesetzt sind. Die bisherigen Unterscheidungsversuche von Inhaltsbestimmung und Schrankenbestimmung weisen Schwächen auf. Die Inhaltsbestimmung ist nach Auffassung des Autors ausschließlich an der Institutsgarantie zu messen. Nur die schrankenbestimmenden Normen stoßen an die Grenze der Sozialbindung, nicht aber die inhaltsbestimmenden Normen. Daraus ergeben sich Folgerungen für das Mitbestimmungsrecht. cs

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Recht, Eigentum, Verfassungsrecht, Grundgesetz, Inhaltsbestimmung, Schrankenbestimmung, Mitbestimmung

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Deutsches Verwaltungsblatt 95(1980)Nr.13, S.539-542, Lit.

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Recht, Eigentum, Verfassungsrecht, Grundgesetz, Inhaltsbestimmung, Schrankenbestimmung, Mitbestimmung

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