Die Verantwortung für Gefahren bei der Überplanung und Bebauung risikobehafteter Flächen unter besonderer Berücksichtigung wiedereintretender flurnaher Grundwasserstände infolge der Stilllegung von Bergbaubetrieben. Der Anspruch des vom Grundwasseranstiegs Betroffenen auf Maßnahmen zur Gefahrenabwehr.

Boorberg
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Boorberg

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DE

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Stuttgart

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ZLB: 2005/395

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RE

Zusammenfassung

Die Wiedereinstellung flurnaher Grundwasserstände beschäftigt wegen ihres erheblichen Gefährdungspotenzials gegenwärtig Bergbauunternehmen und Kommunen in verschiedenen Regionen Deutschlands. Die Autorin geht der Frage nach, ob und inwieweit Bergbauunternehmen auch noch nach Einstellung des Bergbaus Anwohnern für Schäden haften, die aus der Beendigung der Wasserhaltung resultieren. Darüber hinaus untersucht sie, ob eine Verantwortlichkeit kommunaler Bauplanungsträger besteht. difu

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XIX, 220 S.

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Bochumer Beiträge zum Berg- und Energierecht; 44