HessBauO §§ 10 I, 67 IX, X. Zum nachbarschützenden Charakter bebauungsrechtlicher Vorschriften. VGH Kassel, Beschluß v. 4.1.1983 - Az. III TG 57/82.
Zitierfähiger Link:
Keine Vorschau verfügbar
Datum
1984
item.page.journal-title
item.page.journal-issn
item.page.volume-title
Herausgeber
Sprache (Orlis.pc)
ZZ
Erscheinungsort
Sprache
ISSN
ZDB-ID
Standort
IRB: Z 889
SEBI: Zs 359-4
SEBI: Zs 359-4
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
RE
Autor:innen
Zusammenfassung
Die Vorschrift des § 67 C 1 HessBauO, wonach Stellplätze und Garagen von den öffentlichen Verkehrsflächen aus auf "möglichst kurzem" Weg verkehrssicher zu erreichen sein müssen, ist nicht nachbarschützend. Die Vorschrift des § 10 I, HessBauO derzufolge die nicht überbauten Flächen der bebauten Grundstücke (Grundstückfreiflächen) gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten sind, ist nicht nachbarschützend. -z-
item.page.description
Schlagwörter
Zeitschrift
Ausgabe
Erscheinungsvermerk/Umfang
Neue Juristische Wochenschrift (NJW) 36(1983)Nr.43, S.2461-2462, Lit.