Der Kostenerstattungsbetrag. Ertragsverfahren versus Pauschale.
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BBR: Z 264
IRB: Z 36
SEBI: Zs 360-4
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Zusammenfassung
Zur Ermittlung des Kostenerstattungsbetrages bei Objektsanierungen werden in Marburg das Gesamtertragsverfahren und das Pauschalverfahren angewandt. Dieser differenzierte Einsatz der Städtebauförderungsmittel hat für die Stadt den Vorteil, individuelle Förderungen entsprechend der Einkommensverhältnisse der Eigentümer unter Berücksichtigung zu erwartender Steuervorteile vorzunehmen. Der Autor stellt das Gesamtertrags-, Mietmehrertrags- und Pauschalverfahren im Rahmen der Objektsanierung vor und beschreibt die jeweiligen Fördervoraussetzungen. mz
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Stadterneuerung, Finanzierung, Modernisierung, Objektsanierung, Städtebauförderung, Fördermittel, Ermittlung, Anwendung, Voraussetzung, Eigentumsverhältnis, Beispiel
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Bauwelt 75(1984)Nr.1/2, S.54-57, Abb.
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Stadterneuerung, Finanzierung, Modernisierung, Objektsanierung, Städtebauförderung, Fördermittel, Ermittlung, Anwendung, Voraussetzung, Eigentumsverhältnis, Beispiel