Sozialarbeiter und Sozialpädagoginnen als Sozialanwälte. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen der Rechtsberatung durch das neue Rechtsdienstleistungsgesetz.

Juventa
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Juventa

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Weinheim

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0340-8469

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RE

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Abstract

Die Berufstätigkeit von Sozialarbeitern und Sozialpädagoginnen wird sehr stark von der Bezugsdisziplin "Recht" mitbestimmt. Unabhängig davon, in welchem Arbeitsfeld der Sozialen Arbeit sich die Fachkräfte bewegen, nahezu immer werden auch rechtliche Probleme und Fragestellungen aufgeworfen, die es im Sinne der Klienten zu beantworten gilt. Inwieweit und unter welchen Voraussetzungen Rechtsberatung von Nichtjuristen geleistet werden darf, regelt seit dem 1. Juli 2008 das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG). Es löste das bis dahin geltende Rechtsberatungsgesetz (RBerG) ab. Der Autor stellt in seinem Artikel zunächst das neue RDG in seinen wesentlichen Punkten dar, wobei speziell die Bezüge und Auswirkungen zur Sozialen Arbeit herausgearbeitet werden. Anschließend wird das RDG aus Sicht der Sozialen Arbeit kritisch hinterfragt und bewertet.

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Sozialmagazin

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Nr. 4

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S. 24-35

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