Rechtsentscheid des OLG Hamm vom 14.7.1982 - 4 Re Miet 4/82.

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ZZ

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IRB: Z 866
SEBI: Zs 2233-4
BBR: Z 281

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Zusammenfassung

Ist eine Sozialwohnung an einen Nichtberechtigten i.S. des Wohnungsbindungsgesetzes vermietet worden, ohne dass ein konkreter Anhalt für die Annahme besteht, der Vermieter habe bei Vertragsabschluss die fehlende Berechtigung des Mieters gekannt, so besteht ein berechtigtes Interesse des Vermieters an der Kündigung dieses Mietverhältnisses (§ 564 b Abs. I BGB), wenn später die zuständige Behörde die Kündigung verlangt und dem Vermieter andernfalls erhebliche (wirtschaftliche) Nachteile wegen Verstoßes gegen das Wohnungsbindungsgesetz androht. Der Rechtsentscheid stützt sich auf folgende §§: 25, 4 II, WoBindG 4 VIII, 134, 564 und 564 b BGB. -y-

Beschreibung

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Baurecht, Recht, Wohnung, Mietrecht, Mietvertrag, Wohnraum, Sozialwohnung, Wohnungsbindungsgesetz, Kündigung, Rechtsprechung, Rechtsentscheid, OLG-Urteil

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Blätter für Grundstücks-, Bau- und Wohnungsrecht, Neuwied 31(1982)Nr.11, S.219-220, Lit.

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Baurecht, Recht, Wohnung, Mietrecht, Mietvertrag, Wohnraum, Sozialwohnung, Wohnungsbindungsgesetz, Kündigung, Rechtsprechung, Rechtsentscheid, OLG-Urteil

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