Messe- und Ausstellungsrecht: Grundlagen, Zuständigkeiten, Inhalte.

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Tübingen

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ZLB: 98/2314

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Abstract

Messen sind überwiegend Wiederverkaufsveranstaltungen der Industrie und des Großhandels. Sie dienen zur Information und Absatzförderung. Ausstellungen wenden sich an den Letztverbraucher, hier werden Waren ausgestellt und vertrieben. Beide Veranstaltungen erfüllen wichtige Aufgaben innerhalb einer Volkswirtschaft. Von den ca. 120 internationalen Fachmessen- und -ausstellungen finden über 80% in Deutschland statt. Da es sich um ein klassisches Instrument der Wirtschaftsförderung handelt, wird folglich kommunal und national durch Subventionen eingegriffen. Der Staat tritt jedoch nicht als Lenkungs- und Kontrollinstanz auf, sondern nur als rahmensetzender Ordnungsfaktor. Die Messen unterliegen dem Grundsatz der Gewerbeordnung, und ein staatlicher Eingriff würde den Wettbewerb verhindern. Der Autor versucht Transparenz in diese subventionierte Branche zu bringen, insbesondere vor dem Hintergrund knapper Finanzen. kirs/difu

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XVII, 252 S.

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