WEG §§ 5 IV, 10 II, 43 I; Zustimmungsverpflichtung zur Teilungserklärungsänderung; OLG Düsseldorf, Beschluß v. 24.4.1985 - Az. 3 W 32/8.
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IRB: Z 889
SEBI: Zs 359-4
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Zusammenfassung
Aus der Treuepflicht der Wohnungseigentümer untereinander kann sich die Verpflichtung ergeben, einer Änderung der Teilungserklärung zuzustimmen. Diese Verpflichtung ist notfalls im Verfahren nach § 43 I Nr. 1 WEG gegen diejenigen Wohnungseigentümer durchzusetzen, die ihre Zustimmung verweigern. Durch einen nur mit Mehrheit gefassten Eigentümerbeschluss kann die Teilungserklärung dagegen auch in diesem Fall nicht geändert werden. Der Beschluss stützt sich auf folgende §§: 5, 10 und 43 WEG. (-y-)
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Wohnungseigentumsgesetz, Rechtsprechung, Beschluss, Teilungserklärung, OLG-Urteil, Recht, Wohnung
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Neue Juristische Wochenschrift (NJW) 38(1985), Nr.47, S.2837-2838, Lit.
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Wohnungseigentumsgesetz, Rechtsprechung, Beschluss, Teilungserklärung, OLG-Urteil, Recht, Wohnung