Das Besondere der Wohnungsgenossenschaft. Möglichkeiten sozialer Einrichtungen und Leistungen.
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1983
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IRB: Z 299
SEBI: Zs 613-4
BBR: Z 143
SEBI: Zs 613-4
BBR: Z 143
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Zusammenfassung
Als Leitmotiv der gemeinnützigen Wohnungsbauunternehmen als Wohnungsgenossenschaft gilt die Gestaltung eines individuellen Besitzes auf der Grundlage kooperativen Gesamtbesitzes und durch diesen gesichert, bedingt und beschränkt. Als gesetzliche Grundlagen gelten das Wohnungsgemeinnützigkeitsrecht und das Genossenschaftsrecht, die jedoch beide zu wenig spezifisch sind. Im rechtlichen Rahmen gibt sich die Genossenschaft ihre Satzung, in der sie ihre individuellen Ziele bei der Errichtung und Bewirtschaftung von Wohnraum und eventuelle weitergehende Einrichtungen wie Altersheime und dgl. sowie das Verhalten ihrer Mitglieder definiert. hg
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Gemeinnütziges Wohnungswesen, Hamburg 34(1981)Nr.10, S.686, 689-692