Die Einbeziehung von Verkehrsverbünden, Verkehrs- und Tarifgemeinschaften in die Ausgleichsregelung nach § 45a PBefG. Begriffe - Gesetzliche Vollmacht von Gemeinschaftsorganen - Ermittlung der Unternehmensanteile an der Gemeinschaftsleistung - Abweichung vom allg. Einnahmeaufteilungsschlüssel.

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IRB: Z 71
SEBI: Zs 399-4
BBR: Z 545

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Zusammenfassung

Abklärung der Begriffe Tarifgemeinschaft, Verkehrsgemeinschaft und Verkehrsverbund. Präzisierung der freiwilligen Zusammenarbeit nach § 45a PBefG. Aufzählung der rechtlichen Grundlagen der Ausgleichsregelung und der gesetzlichen Vollmacht von Gemeinschaftsorganen. Anhand von Beispielen werden die Unternehmensanteile an der Gemeinschaftsleistung ermittelt und Funktionen des Einnahmeaufteilungsschlüssels dargelegt. Probleme des einheitlichen Fahrscheines, die betriebsindividuelle mittlere Reiseweite sowie Varianten für die Nachweisform bei Zusammenschlüssen werden abschließend dargestellt. hb

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Verkehr, Verkehrsverbund, Personenverkehr, Verkehrsgemeinschaft, Tarifgemeinschaft, Ausgleichsregelung, Gemeinschaftsleistung, Personenbeförderungsgesetz, Einnahme, Aufteilungsschlüssel, Vereinheitlichung, Fahrschein

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Verkehr und Techik, Berlin 32(1979)Nr.2, S.65-68, Abb., Tab.

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Verkehr, Verkehrsverbund, Personenverkehr, Verkehrsgemeinschaft, Tarifgemeinschaft, Ausgleichsregelung, Gemeinschaftsleistung, Personenbeförderungsgesetz, Einnahme, Aufteilungsschlüssel, Vereinheitlichung, Fahrschein

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