Ökologische Aspekte in der verbindlichen Bauleitplanung.
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1984
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BBR: Z 264
IRB: Z 36
SEBI: Zs 360-4
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SEBI: Zs 360-4
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Zusammenfassung
Der Einsatz der Bauleitplanung als gezieltes Steuerungsinstrument zur Verbesserung der Umweltqualität wird detailliert dargelegt. Das heute bereits zur Verfügung stehende Rechtsinstrumentarium bietet eine Reihe von Festsetzungsmöglichkeiten, um ökologische Planziele als verbindlich zu erklären. Ökologisch bedeutsame Festsetzungen wie: Art der baulichen Nutzung ("Sondergebiet ökologische Siedlung"), Maß der baulichen Nutzung ("Flächensparendes Bauen"), Verkehrsflächen (Entwicklung umweltverträglicher Verkehrswegeführung und Erschließungssysteme), Dachbegrünung/Grasdächer, Erhaltung und Entwicklung von Biotopen etc., Begrenzung der Bodenversiegelung, energiebezogene Festsetzungen, sowie bauordnungsrechtliche Festsetzungsmöglichkeiten und Verfahrensaspekte werden erläutert. bb
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Bauwelt 75(1984)Nr.24(Stadtbauwelt Nr.82), S.1041.183-1044.186, Lit.