Der Einfluß des Sozialstaatsprinzips auf die Zuerkennung subjektiver öffentlicher Rechte - zugleich ein Beitrag über Wesen und Motorik des Sozialstaatsprinzips.
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1978
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SEBI: 80/173
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Zusammenfassung
Die Arbeit untersucht das Wesen und die Struktur des verfassungsrechtlich garantierten Sozialstaatsprinzips (Art. 20 I, 28 I GG); sie befaßt sich in der Hauptsache mit der Einwirkung dieses Prinzips auf verwaltungsgerichtliche Entscheidungen. Der Richter hat in jedem Rechtsstreit die Interessen des betroffenen Bürgers und der Öffentlichkeit unter Berücksichtigung des Sozialgedankens konkret zu einem Ausgleich zu bringen. Der Autor setzt sich eingehend damit auseinander, auf welche Weise hierbei das Sozialstaatsprinzip Einfluß gewinnt; er schließt an eine Analyse der Rechtsprechung und Lehre eine Untersuchung der Bedeutung, rechtlichen Bindungswirkung und Eigenart des Sozialstaatsprinzips an und gelangt zu dem Ergebnis, daß sich zwar aus diesem Verfassungsprinzip nicht unmittelbar ein ,,subjektiv-öffentliches Recht'' herleiten ließe (allein die Zuerkennung eines solchen Rechts führt zu einem Sieg im Verfahren), daß aber bei einer konkreten Abwägung von Interessen des Bürgers und des Staates ein optimaler, für den Bürger sozialer Ausgleich zu finden sei. chb/difu
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Hamburg: Heitmann (1978), XXXXI, 402 S., Lit.(jur.Diss.; Köln 1977)
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Serie/Report Nr.
Schriften zum Wirtschaftsverfassungs- und Wirtschaftsverwaltungsrecht; 14