Die Problematik des Erlasses rückwirkender Benutzungsgebührenordnungen bei Ungültigkeit einer bestehenden Gebührenordnung.

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SEBI: 72/2153

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Zusammenfassung

Die Finanzmittel der modernen Leistungsverwaltung werden u.a. auch durch die Erhebung von Benutzungsgebühren für sämtliche kommunale öffentliche Einrichtungen erbracht.Grundlage für die Gebührenerhebung sind Gebührenordnungen.Mit der gerichtlichen Feststellung, daß eine Gebührenordnung wegen materieller oder formeller Mängel nichtig ist, entfällt für die Gemeinde die Möglichkeit, für erbrachte Leistungen Gebühren zu erheben.Wegen der existenziellen Bedeutung der öffentlichen Einrichtungen kann eine Gemeinde aber nicht die Leistungen einstellen, wenn die Frage der Gegenleistung ungeklärt ist.Die vorliegende Arbeit befaßt sich daher mit der Frage, wie die Abgeltung der durch die Gemeinde erbrachten Leistungen bei nichtiger Gebührenordnung rechtlich durchzusetzen ist.Es wird festgestellt, daß eine mögliche Anspruchsgrundlage für die Gemeinde in einem ,,Erstattungsanspruch'' oder in einem ,,Anspruch aus faktischem Vertragsverhältnis'' besteht.Der Erlaß einer neuen fehlerfreien Gebührenordnung mit rückwirkender Kraft ist nach Ansicht des Verfassers die zweckmäßigste Lösung.

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Gebührenordnung, Finanzrecht, Eigenbetrieb, Gemeindefinanzen, Finanzamt, Gemeindefinanzordnung, Kommunalverwaltung, Rechtswissenschaft, Benutzungsgebührenordnung

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Bamberg (1971) IX, 153 S., Lit.

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Gebührenordnung, Finanzrecht, Eigenbetrieb, Gemeindefinanzen, Finanzamt, Gemeindefinanzordnung, Kommunalverwaltung, Rechtswissenschaft, Benutzungsgebührenordnung

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