Das Lizenzmodell in der Praxis - Sanierungsuntersuchung einer Altlast in Leverkusen.

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IRB: Z 1814
ZLB: Zs 2851-4

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Abstract

1988wurde in Nordrhein-Westfalen das Lizenzmodell entwickelt u. a. aufgrund der Forderung des Landes nach finanzieller Beteiligung der Wirtschaft an der Altlastensanierung. Mit diesem Modell wurde erstmals eine Verbindung von Abfallentsorgung und Altlastensanierung hergestellt. Die Behandlung oder Ablagerung von Abfällen, die von der öffentlichen Entsorgung ausgeschlossen sind, ist nach diesem Modell nur erlaubt, wenn das Landesumweltamt eine Lizenz erteilt hat. Für diese Lizenz müssen seit 1. Juli 1989 Entsorgungs- unternehmen und Eigenentsorger und seit 1. 7 1992 auch die entsorgungspflichtigen Körperschaften ein Lizenzentgelt an das LUA zahlen. Diese Lizenz wird jedoch nur erteilt, wenn die darin beabsichtigte Nutzung im Einklang mit den abfallwirtschaftlichen Zielvorstellungen des Landes steht.

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Eildienst. Städtetag Nordrhein-Westfalen

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Nr.8

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S.228-232

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