Subsidiaritätsprinzip und Kommunalaufsicht.

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SEBI: Zs 61-4
IRB: Z 1014
BBR: Z 121

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Abstract

Der Aufsatz behandelt Umfang und Grenzen der Kommunalaufsicht am Beispiel der Rechtslage in Nordrhein-Westfalen. Im Mittelpunkt verschiedene Subsidiaritätslehren, die dargestellt und kritisch gewürdigt werden, um anschließend ein eigenes Lösungsmodell zu entwickeln. Fazit: Die Kommunalaufsicht lässt sich nicht von bestimmten gemeindlichen Tätigkeitsfeldern verdrängen. Sie ist auch bei Rechtsverletzungen der privatrechtlich handelnden Kommune oder bei Klagemöglichkeiten des geschädigten Bürgers zuständig. Anderslautende Subsidiaritätsthesen werden als unzutreffend bezeichnet. Als wesentliche Grenzen der Aufsichtsbefugnisse werden die Notwendigkeit eines ermessensfehlerfreien und verhältnismäßigen Eingreifens durch die Aufsichtsbehörden genannt.(-y-)

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Kommunale Selbstverwaltung, Rechtsschutz, Kommunalaufsicht, Aufsichtsbehörde, Subsidiaritätsprinzip, Artikel 20, Grundgesetz, Gemeindeordnung, Recht, Kommunalrecht

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Deutsches Verwaltungsblatt (1985), Nr.13, S.697-703, Lit.

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Kommunale Selbstverwaltung, Rechtsschutz, Kommunalaufsicht, Aufsichtsbehörde, Subsidiaritätsprinzip, Artikel 20, Grundgesetz, Gemeindeordnung, Recht, Kommunalrecht

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