Strukturen kommunaler Autonomie in Spanien. Eine Untersuchung im Lichte der Europäischen Charta der kommunalen Selbstverwaltung.
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1990
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SEBI: 91/4294
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Zusammenfassung
Erst nach dem Tode Francos 1975 entwickelte sich in Spanien wieder eine Selbstverwaltung der Gemeinden. Der erste Schritt war die spanische Verfassung von 1978, die in ihren Artikel 137 und 140 die Autonomie der Gemeinden, Provinzen und Autonomen Gemeinschaften (den dt. Bundesländern vergleichbar), freie Wahlen der Gemeindevertretungen (Art. 140 und 141) und eine dezentralisierte, aber koordinierte Verwaltung (Art. 103) garantierte. Erst 1985 wurde dieser Autonomiegedanke durch das "Gesetz über die Grundlagen der lokalen Verwaltung" umgesetzt, das sich weitestgehend im Rahmen der Europäischen Charta der kommunalen Selbstverwaltung hält. Es integriert geschickt traditionelle untergemeindliche Strukturen in die Verwaltung und betont stark das demokratische Element. So sind zum Beispiel Volksbefragungen, die Klage des Bürgers im Namen der Gemeinde und ein kommunales Wahlrecht für Ausländer auf Gegenseitigkeit vorgesehen. Bewährte Strukturen deutscher Gemeindeordnungen wurden übernommen. lil/difu
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Würzburg: (1990), XVI, 145 S., Abb.; Tab.; Lit.(jur.Diss.; Würzburg 1991)