Das Analogieverbot im Verwaltungsrecht.

BWV Berliner Wissenschafts-Verl.
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BWV Berliner Wissenschafts-Verl.

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Berlin

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ZLB: R 627/157

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DI
RE

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Abstract

Auch in der Eingriffsverwaltung stößt der Rechtsanwender immer wieder auf Lücken und Unvollständigkeiten im Gesetz. Frage ist, ob solche Lücken nach Maßgabe der hergebrachten rechtsmethodischen Grundsätze zu schließen sind und das Gesetz auch dann konsequent zu Ende gedacht werden soll, wenn damit neue Eingriffsbefugnisse der Verwaltung geschaffen oder bestehende ausgedehnt werden. Beim betroffenen Bürger kann der Eindruck entstehen, dass sich die Verwaltung ihre Befugnisse selbst schafft, obwohl dies nach seinem Empfinden in grundrechtsrelevanten Bereichen dem Parlamentsgesetzgeber vorbehalten sein müsste. Der Autor nimmt dies zum Anlass, um der aus dem Strafrecht geläufigen Problematik nachzugehen, ob es der Exekutive auch im Verwaltungsrecht untersagt ist, Eingriffsbefugnisse im Wege analoger Rechtsanwendung zu kreieren. Die Analyse beginnt mit der Betrachtung der rechtmethodischen Grundlagen der Fortbildung des Rechts über Analogieschlüsse. Sie nimmt darauf aufbauend die zur Thematik ergangene, nicht immer konsistente Rechtsprechung des BVerfG sowie die der allgemeinen und besonderen Verwaltungsgerichtsbarkeit und den Stand der Diskussion in der rechtswissenschaftlichen Literatur in den Blick. Praktische Beispiele veranschaulichen die Fragestellungen. Am Ende steht der Versuch, praktisch handhabbare Maßstäbe und Kriterien zu beschreiben, anhand derer im konkreten Einzelfall zu bestimmen ist, ob die analoge Anwendung einer Norm den damit verbundenen Grundrechtseingriff rechtfertigen kann oder nicht.

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XX, 193 S.

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Verwaltungsrecht und Verwaltungspraxis; 6