Das Staatsrecht in der Rechtslehre Kants.
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München
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ZLB: 2005/1617
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DI
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Abstract
Den Grundgedanken für seine Rechts- und Staatsphilosophie formulierte Kant schon 1781 in der "Kritik der reinen Vernunft": "Eine Verfassung von der größten menschlichen Freiheit nach Gesetzen, welche machen, dass jedes Freiheit mit der andern ihrer zusammen bestehen kann ... ist doch wenigstens eine notwendige Idee, die man nicht bloß im ersten Entwurfe einer Staatsverfassung, sondern auch bei allen Gesetzen zum Grunde legen muss." Als rechts- und staatsphilosophisches Hauptwerk Kants ist aber der erst im Jahre 1797 erschienene erste Teil der "Metaphysik der Sitten" anzusehen. Die Arbeit will das kantische Staatsrechts anhand der Rechtslehre erläutern und zeigen, dass die Rechtslehre ein in sich geschlossenes Staatsrechtssystem enthält, das trotz knapper Darstellung von großer Stringenz und auch aus sich heraus verständlich ist. Dabei wird der fortschrittliche Gehalt des kantischen Staatsrechts herausgearbeitet. difu
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205 S.
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Forum Rechtswissenschaften. Rechtsphilosophie; 19