Bauordnungsrecht.

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2524-8944

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ZLB: R 651/30

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RE

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Abstract

Das Bauordnungsrecht dient dem Schutz von Leben und Gesundheit bei Errichtung und Nutzung baulicher Anlagen. Es werden Anforderungen gestellt u. a. an die Erreichbarkeit baulicher Anlagen durch Rettungs- und Versorgungsfahrzeuge, an die Belichtung und Belüftung der Gebäude durch das Abstandsflächenrecht, an den Brandschutz, z. B. durch die Verwendung feuerwiderstandsfähiger Baustoffe und an die Standsicherheit. Das Bauordnungsrecht wurde um soziale Anliegen ergänzt, etwa um die Barrierefreiheit. Im Baugenehmigungsverfahren wird die Einhaltung dieser Anforderungen geprüft. Bei Verstößen können die Behörden Maßnahmen anordnen, um diese abzustellen.

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51-74

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Handbuch für Bauingenieure