Qualität durch Eignungs- und/oder Zuschlagskriterien?

Beck
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Beck

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München

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1439-6351

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ZLB: R 292 ZB 7099
BBR: Z 558

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RE

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Abstract

Die Trennung von Eignungs- und Zuschlagskriterien, das (sprachlich verunglückte) "Kein Mehr an Eignung!" gehören seit mindestens 15 Jahren zu den Standardthemen im Vergaberecht. Die Diskussion flackert immer wieder sowohl national wie EU-weit auf, führt zu Änderungen in der Rechtsprechung oder in der Rechtslage (s. § 11 V 2 VOF 2009) und ebbt dann scheinbar wieder ab. Der praktische Bedarf daran, die Qualität eines Angebots auch danach zu beurteilen, "was für einer" der künftige Auftragnehmer ist (Erfahrung, Kompetenz, persönliches Auftreten etc.), ist aber weiterhin ungebrochen. Dies wird in mittlerweile zahlreichen Einzelfällen aus der jüngeren Rechtsprechung deutlich. Der Beitrag beschäftigt sich daher vor allem mit der Entwicklung von Abgrenzungskriterien, die die derzeitige Rechtslage praktisch handhabbar machen sollen. Der abschließende Ausblick auf das neue EU-Recht und der Rechtsvergleich mit der Neufassung der VgV vom 15. 10. 2013 dienen der Einordnung des derzeitigen Diskussionsstands in den künftigen vergaberechtlichen Kontext.

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Neue Zeitschrift für Baurecht und Vergaberecht

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Nr. 12

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S. 746-752

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