Eigentum und Verfassungswandel. Eine Untersuchung der anthropologischen Bedingtheit der Eigentumsordnung und ihrer verfassungsrechtlichen Gewährleistung.
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SEBI: 84/3130
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DI
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Abstract
Das Ziel der Arbeit ist die Untersuchung, ob im Eigentumsbereich vorrechtliche Normen oder sachlogische Gegebenheiten bestehen, welche dem Wandel der Privateigentumsordnung, sei es durch die Hand des Verfassungsgebers oder die Auslegung des Verfassungsrichters, Grenzen setzen. Die naturrechtlichen und anthropologischen Thesen, die von der Behauptung der Existenz und dem Einfluß vorrechtlicher Normen auf das heutige Rechtssystem ausgehen, wurden daher anhand empirischer Erkenntnisse rechtsgeschichtlicher, rechtsvergleichender, psychologischer, soziologischer, kulturanthropologischer und sprachwissenschaftlicher Art überprüft. Dabei wird festgestellt, daß sich keine kulturübergreifenden Gesetzmäßigkeiten finden, die das Privateigentum als Naturgesetzlichkeit erscheinen lassen. Vielmehr zeigte sich größtenteils eine Tendenz, die wichtigsten Güter auf eine gemeinschaftliche Basis zu stellen und sie durch komplexe Verfügungs- und Nutzungsregeln zu ordnen. kp/difu
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Keywords
Eigentumsschutz, Anthropologie, Ethnologie, Psychologie, Verfassungsrevision, Kultur, Verfassungsgeschichte, Rechtsvergleichung, Theorie, Verfassungsrecht, Gesetzgebung, Eigentum
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Diessenhofen: Rüegger (1978), ca. 500 S., Lit.(jur.Diss.; Bern 1978)
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Eigentumsschutz, Anthropologie, Ethnologie, Psychologie, Verfassungsrevision, Kultur, Verfassungsgeschichte, Rechtsvergleichung, Theorie, Verfassungsrecht, Gesetzgebung, Eigentum