Sportanlagenlärmschutzverordnung. Bedeutung der 18. BImSchV im Hinblick auf das Immissionsschutz, Bau- und Zivilrecht einschließlich des Rechtsschutzes.

C.F. Müller
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C.F. Müller

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DE

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Heidelberg

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ZLB: 2006/1870
DST: P 120/400

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Die 18. BImschV (Sportanlagenlärmschutzverordnung) hat sich zum Ziel gesetzt, einen Beitrag zur Lösung des Konflikts zwischen der gesellschaftlich erwünschten sportlichen Betätigung und dem anerkennenswerten Recht auf Ruhe im Wohnbereich zu leisten, und zwar durch die Festlegung verbindlicher Maßstäbe für die Beurteilung der von Sportanlagen ausgehenden Geräusche. Das Buch enthält eine Kommentierung der 18. BImSchV und erläutert ihre Anwendbarkeit im Rahmes des Bundes-Immisssionsschutzgesetzes, des Baurechts sowie des Zivilrechts. difu

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LVII, 372 S.

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Praxis Umweltrecht; 5