Rechtliche Probleme der schematisierenden materiellen Sozialhilfeleistungen.

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SEBI: 90/2124-4

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Die Sozialhilfeleistungen lassen sich ihrer Form nach in materielle, also Geld- und Sachleistungen, und persönliche Hilfen (alle anderen Formen) unterteilen. Die Arbeit bezieht sich auf die materiellen Formen der Sozialhilfe und fragt mit Blick auf die immer weiter voranschreitendende Verrechtlichung der gesellschaftlichen Beziehungen nach der Zulässigkeit von schematischen Festlegungen der Voraussetzungen von Sozialhilfegewährung. Dies wird in bezug auf Gesetzgebung und Verwaltungsrechtssetzung untersucht. Wesentlicher Kritikpunkt ist dabei der Individualisierungsgrundsatz, welcher ursprünglich eine nach individuellen Merkmalen abgestimmte Festlegung der sozialen Bedürftigkeit gewährleisten sollte. Dieses Prinzip kann nach Meinung des Autors nur von faktischen verwaltungspraktischen Notwendigkeiten eingegrenzt werden; ansonsten sind die Typisierungen und Schematisierungen rechtswidrig. anj/difu

Beschreibung

Schlagwörter

Sozialhilfe, Bundessozialhilfegesetz, Sozialleistung, Fürsorge, Verwaltungspraxis, Schematisierung, Individualisierung, Gesetzesvorbehalt, Rechtsprechung, Verwaltung, Rechtsgeschichte, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Sozialwesen, Recht, Sozialrecht

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Frankfurt/Main: (1990), VII, 292 S., Lit.(jur.Diss.; FU Berlin 1989)

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Sozialhilfe, Bundessozialhilfegesetz, Sozialleistung, Fürsorge, Verwaltungspraxis, Schematisierung, Individualisierung, Gesetzesvorbehalt, Rechtsprechung, Verwaltung, Rechtsgeschichte, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Sozialwesen, Recht, Sozialrecht

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Dissertationen - Diplomarbeiten - Dokumentationen; 16