Behördliches Zusammenwirken beim Erlaß verwaltungsgerichtlich anfechtbarer Verwaltungsakte.
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SEBI: CN 155
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Zusammenfassung
Es treten gegenwärtig vermehrt gesetzliche Regelungen auf, die die Entscheidung über den Erlaß eines Verwaltungsaktes von der Genehmigung einer anderen, ebenso eigenständigen Behörde abhängig machen. Anschauliche Beispiele dafür lassen sich insbesondere im Bundesbaugesetz finden ( Pargr.14 Abs. 2 S. 2, Pargr.19 Abs. 4 S. 2 BBauG ), wo z. B. die Durchführung einer Veränderungssperre nur im Einvernehmen mit der Gemeinde getroffen werden darf. Dabei treten einerseits Probleme im Verhältnis der zusammenwirkenden Behörden zueinander, und zwar im Hinblick auf die Rechtsgrundlage und die Bindungswirkung der zwischenbehördlichen Akte auf; andererseits gibt es Probleme bei der Frage, ob der Bürger die gefallenen Entscheidungen nicht gegenüber den verschiedenen Behörden anfechten darf. Die Arbeit untersucht den daher nach einer begrifflichen Erklärung von Verwaltungsakt und -behörde das Innen- und Außenverhältnis von Verwaltungsakten, vor allem die Rechtsnatur der beim behördlichen Zusammenwirken in Erscheinung tretenden Einzelakte, die Folgen der Unterlassung des Zusammenwirkens sowie die mit dem Zusammenwirken verbundenen prozessualen Fragen (z. B. Anfechtbarkeit). kp/difu
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Verwaltungsakt, Behörde, Beteiligung, Verwaltungsgericht, Verwaltungsorganisation, Bundesbaugesetz, Bauplanungsrecht, Verwaltungsrecht, Recht, Verwaltung
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Köln: Selbstverlag (1965), XXIII, 193 S., Lit.(jur.Diss.; Köln 1965)
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Verwaltungsakt, Behörde, Beteiligung, Verwaltungsgericht, Verwaltungsorganisation, Bundesbaugesetz, Bauplanungsrecht, Verwaltungsrecht, Recht, Verwaltung