Die parlamentarischen Befugnisse des Abgeordneten des Deutschen Bundestages nach dem Grundgesetz.

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SEBI: 85/164

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Trotz umfangreicher Abhandlungen über Parlament, Bundestag, Parteien und Regierung etc. ist der Stellung des Abgeordneten bisher wenig Bedeutung beigemessen worden. Gleichwohl ist die Stellung des Abgeordneten des öfteren durch den Ausschluß bzw. durch das freiwillige Verlassen des Abgeordneten aus der Fraktion aktuell geworden. Es ist daher das Anliegen des Autors, darzulegen, über welche Rechte der einzelne Abgeordnete verfügt bzw. welche ihm von Verfassungs wegen zustehen müssen. Die Stellung des Abgeordneten wird dabei nicht allgemein und umfassend beschrieben; vielmehr beschäftigt sich die Arbeit konkret mit den parlamentarischen Befugnissen des Abgeordenten (Status des Abgeordneten, freies Mandat, einzelne parlamentarische Aktionsmöglichkeiten usw.). kp/difu

Beschreibung

Schlagwörter

Parlament, Abgeordneter, Bundestag, Grundgesetz, Mandat, Ausschuss, Wahlen, Abstimmung, Fraktion, Bundestagspräsident, Bundesverfassungsgericht, Gesetzgebung, Verfassungsrecht, Recht, Allgemein

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Berlin: Duncker & Humblot (1984), 294 S., Lit.(jur.Diss.; Mainz 1983)

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Parlament, Abgeordneter, Bundestag, Grundgesetz, Mandat, Ausschuss, Wahlen, Abstimmung, Fraktion, Bundestagspräsident, Bundesverfassungsgericht, Gesetzgebung, Verfassungsrecht, Recht, Allgemein

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Schriften zum öffentlichen Recht; 473