"Staatsferne" und "Gruppenferne" in einem außenpluralistisch organisierten privaten Rundfunksystem.
Zitierfähiger Link:
Keine Vorschau verfügbar
Datum
1988
item.page.journal-title
item.page.journal-issn
item.page.volume-title
Herausgeber
Sprache (Orlis.pc)
ZZ
Erscheinungsort
Sprache
ISSN
ZDB-ID
Standort
SEBI: 88/4719
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
DI
S
S
Autor:innen
Zusammenfassung
Die Organisation von Rundfunkveranstaltungen durch Private in der Form des Außenpluralismus entspricht in besonderem Maße den Grundrechten der Rundfunkfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG und der Berufsfreiheit aus Art. 12 GG. Die Rundfunkfreiheitsgarantie sichert dem Einzelnen einen Anspruch auf Zugang zu privatem Rundfunk. Er wird ergänzt durch die berufsgrundrechtliche Rundfunkunternehmerfreiheit. Beide Freiheitsrechte sind jedoch nicht unbegrenzt gewährleistet. Die Grundrechte der Meinungs- und der Informationsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG und die verfassungsrechtlichen Prinzipien der Demokratie und des Sozialstaats aus Art. 20 Abs. 1 GG setzen ihnen Grenzen. Sie verlangen einen von beherrschenden staatlichen oder gesellschaftlichen Einflüssen freien, privaten Rundfunkmarkt, auf dem ein ungehinderter Austausch von Meinungen stattfindet. chb/difu
item.page.description
Schlagwörter
Zeitschrift
Ausgabe
Erscheinungsvermerk/Umfang
Berlin: Duncker und Humblot (1988), 343 S., Lit.(jur.Diss.; Regensburg 1986/87)
Seiten
Zitierform
Freie Schlagworte
Stichwörter
Deskriptor(en)
Serie/Report Nr.
Schriften zu Kommunikationsfragen; 9