Der Beitrag des Bundes zum Wohnungsbau für Aussiedler.
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BBR: Z 703
SEBI: Zs 2548-4
IRB: Z 885
SEBI: Zs 2548-4
IRB: Z 885
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Zusammenfassung
Aussiedler und Zuwanderer finden seit den Anfängen der Bundesrepublik Deutschland Aufnahme. Für ihre Eingliederung sind grundsätzlich geeignete Voraussetzungen vorhanden. Der Bund beteiligt sich seit 1953 an der Mitfinanzierung des Aussiedler-Wohnungsbaus der Länder. Die Wohnungsversorgung der Bevölkerung ist allerdings Länderaufgabe (strittig für den o.g. Personenkreis). Der Anstieg des Aussiedlerzustroms bei veränderter Wohnungsmarktlage führt seit 1987 zu Engpässen. Rasches Handeln - das Sonderprogramm des Jahres 1988 - war geboten. Die Länder setzen die Aussiedlerwohnungsbauprogramme 1989 zügig um; den Rahmen für die Bundesfinanzhilfen von 750 Mio. DM bildet eine Verwaltungsvereinbarung. Versorgungsprobleme anderer Wohnungssuchender lassen für 1990 eine einheitliche Wohnungsbauförderung - unter Einbeziehung der Aussiedler - angezeigt erscheinen. Der Bund hat im März 1989 hierfür Akzente gesetzt. - (Verf.)
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Aussiedler, Wohnungspolitik, Bund, Bundesland, Verwaltungsabkommen, Investitionsbeihilfe, Politik, Wohnungsbau
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Informationen zur Raumentwicklung, Bonn, (1989), H.5, S.359-367, Tab.; Lit.
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Aussiedler, Wohnungspolitik, Bund, Bundesland, Verwaltungsabkommen, Investitionsbeihilfe, Politik, Wohnungsbau