Bauplanungsrecht - Rügefrist bei rückwirkender Inkraftsetzung eines Bebauungsplanes. § 155a Abs. 5 BBauG. §§ 4 Abs. 6, 23 GO NW. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 21.1.1982 - 7 a NE 43/79.

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1982

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Wird ein Bebauungsplan wegen einer fehlerhaften ersten Bekanntmachung später erneut bekanntgemacht, beginnt die einjährige Rügefrist von Verfahrens- und Formfehlern auch dann erst mit dieser neuen Bekanntmachung, wenn der Bebauungsplan mit Rückwirkung in Kraft gesetzt wurde. Das Urteil des OVG beruht auf folgenden §§: 155a V BBauG, 4 VI und GO GO NW . -y-

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Baurecht 13(1982)Nr.2, S.137-138, Lit.

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