Ökologisch-ökonomische Rechtswissenschaft. Grundlagenorientierte Aspekte einer Kooperation von Ökologie, Ökonomie und Rechtswissenschaft.
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1984
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SEBI: 84/430
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Zusammenfassung
Die ökologisch-ökonomische Rechtswissenschaft soll - als neuer interdisziplinärer Wissenschaftszweig - mit ihren theoretischen und praktischen Analysen innerhalb einer Volkswirtschaft dazu beitragen, den Wohlstand - unter Beachtung der ökologischen Erfordernisse - auf ein möglichst hohes Maß zu heben. Die ökologisch-ökonomische Rechtswissenschaft kann als ein "synthetischer" Forschungsansatz verstanden werden, der in seinen Theorien und Analysen sowohl ökologisch-ökonomische als auch juristische Parameter mit einbezieht. Sie wendet ökologische und ökonomische Methoden auf umweltrechtliche Regelungen an und ist so eine auf Grenzüberschreitung abzielende Verbundwissenschaft, die das den Erkenntnisfortschritt hemmende Revierverhalten zwischen den verschiedenen Disziplinen überwinden helfen könnte. So wird der Erfolg umweltgesetzlicher Maßnahmen von ökologisch-ökonomischen Faktoren bestimmt, deren Zusammenwirken oft nur schwer durchschaubar und beeinflußbar ist. Hierzu wird vorgeschlagen, das effizienzprägende Zusammenspiel aller Faktoren der Umweltgesetzgebung mit Hilfe verschiedener theoretischer Modellvorstellungen zu erfassen. chb/difu
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Frankfurt/Main: Lang (1984), 158 S., Abb.; Lit.; Reg.(jur.Diss.; Frankfurt/Main 1984)
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Deskriptor(en)
Serie/Report Nr.
Europäische Hochschulschriften. Reihe 2 - Rechtswissenschaft; 367