Der öffentlich-rechtliche und der arbeitsrechtliche Aufopferungsanspruch - Ein Vergleich.

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SEBI: 78/5541

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Abstract

Die Arbeit versucht, dem allgemeinen Aufopferungsgedanken, so wie er für das öffentliche Recht entwickelt und sodann auch auf das bürgerliche Recht übertragen worden ist, auch im Arbeitsrecht Geltung zu verschaffen und im Wege des Vergleichs die Gemeinsamkeiten und Unterschiede, die zwischen dem neu entwickelten arbeitsrechtlichen und öffentlichrechtlichen Aufopferungsanspruch bestehen, herauszustellen. Dabei ergibt sich, daß die wesentlichen Grundgedanken die gleichen sind. Gemeinsamer Grundgedanke ist der Interessenwiderstreit zwischen der Gemeinschaft auf der einen und dem einzelnen Mitglied, das ein es im Vergleich zu den anderen Mitgliedern ungleich höher treffendes Opfer im Interesse der Gemeinschaft bringt, auf der anderen Seite. Dem höherwertigen Interesse der Gemeinschaft muß das geringere Interesse des Einzelnen in der Regel nachstehen, wofür diesem jedoch eine Entschädigung zu gewähren ist. An die Stelle der Staatsgemeinschaft beim öffentlichrechtlichen Aufopferungsanspruch tritt im Arbeitsrecht die Betriebsgemeinschaft. Ergebnis der Arbeit ist, daß der Gedanke der Einführung des allgemeinen Aufopferungsgedankens auch im Arbeitsrecht einer kritischen Überprüfung standhält und mangels einer anderen brauchbaren Rechtsgrundlage in diesem Bereich eine praktische Notwendigkeit darstellt. chb/difu

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Öffentliches Recht, Arbeitsrecht, Aufopferungsanspruch, Entschädigung, Arbeitsbedingung, Rechtsgeschichte, Verwaltungsrecht, Recht, Verwaltung

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Würzburg: (1963), XI, 156 S., Lit.(jur.Diss.; Würzburg 1965)

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Öffentliches Recht, Arbeitsrecht, Aufopferungsanspruch, Entschädigung, Arbeitsbedingung, Rechtsgeschichte, Verwaltungsrecht, Recht, Verwaltung

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