Schutz des Arbeitsplatzes militärpflichtiger ausländischer Arbeitnehmer.

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SEBI: 90/11

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Das Arbeitsplatzschutzgesetz vom 30. 3. 1957 bestimmt, daß einem Arbeitnehmer nicht gekündigt werden darf, weil er zum Wehrdienst herangezogen wird. Der Verfasser legt dar, ob und inwieweit dieses Gesetz auf ausländische Arbeitnehmer Anwendung findet und ob hierbei ein Unterschied zwischen EG- und Nicht-EG-Ausländern zu machen ist. Insbesondere wird problematisiert, ob türkische Staatsangehörige (die zahlenmäßig größte ausländische Gruppe) einen Anspruch auf unbezahlte Freistellung haben, wenn sie zum verkürzten (zweimonatigen) Wehrdienst in ihrer Heimatarmee herangezogen werden, oder ob eine außerordentliche Kündigung wegen Fernbleibens von der Arbeit zulässig ist. Darüber hinaus geht der Autor auf die arbeits-, sozial- und aufenthaltsrechtlichen Folgen einer Andersbehandlung von deutschen und ausländischen Staatsangehörigen ein. jüp/difu

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Arbeitsplatz, Arbeitsrecht, Ausländerrecht, Ausländischer Arbeitnehmer, Militärdienst, Wehrdienst, Türke, Rechtsprechung, Rechtsgeschichte, Rechtsvergleichung, Militärwesen, Arbeit, Bevölkerung/Gesellschaft, Ausländer

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Berlin: (1988), 169, XX S., Lit.(jur.Diss.; FU Berlin 1989)

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Arbeitsplatz, Arbeitsrecht, Ausländerrecht, Ausländischer Arbeitnehmer, Militärdienst, Wehrdienst, Türke, Rechtsprechung, Rechtsgeschichte, Rechtsvergleichung, Militärwesen, Arbeit, Bevölkerung/Gesellschaft, Ausländer

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