Der Begriff der Anlage im Umwelt- und Energierecht anhand ausgewählter Gesetze und unter besonderer Berücksichtigung von Biomassenanlagen.
Verl. f. alternatives Energierecht
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Verl. f. alternatives Energierecht
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DE
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Leipzig
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ZLB: R 292/311
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DI
RE
RE
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Abstract
Es wird untersucht, inwieweit sich die bislang nicht untermauerte Behauptung, dass insbesondere im Umwelt- und Energierecht kein einheitlicher Anlagenbegriff existiert, bestätigen lässt. Einen besonderen Schwerpunkt der Arbeit bildete deshalb vor allem die Suche nach einer einheitlichen Definition des Anlagenbegriffes für das gesamte Umwelt- und Energierecht.
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331 S.