Telekommunikation und gemeindliches Wegerecht. Rechtsgutachten.
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DE
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Düsseldorf
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ZLB: 97/544-4
DST: T 650/47
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GU
RE
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Abstract
Die zweite Postreform hat das Telekommunikationswesen gründlich umgestaltet. Die Telekommunikationsdienste werden jetzt als privatwirtschaftliche Leistungen erbracht. Zwecks Einführung einer neuen Ordnung der Telekommunikation soll ein Bundesgesetz zur Regulierung im Bereich der Telekommunikation ergehen, nach dem Unternehmen, die Übertragungswege für Telekommunikationsleistungen betreiben, einer Lizenz bedürfen. Von diesem Gesetzesentwurf wird auch das Straßen- und Wegerecht berührt. Das Rechtsgutachten kommt zu dem Ergebnis daß dem Bund weder aus Art. 73 Nr. 7 GG noch aufgrund eines anderen Kompetenztitels die Befugnisse zum Erlaß des geplanten Telekommunikationsgesetzes im Punkte der Benutzung der Gemeindestraßen zustehen. Die Materie gehört vielmehr zum Straßenrecht, hinsichtlich dessen der Bund nur für die Fernstraßen gesetzgebungsbefugt ist. Die geplante Regelung verstößt sowohl bezüglich des Straßenbenutzungsrechtes als auch bezüglich der Unentgeltlichkeit der Straßenbenutzung gegen die kommunale Selbstverwaltung. eh/difu
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40 S.