Das Recht auf Gesundheit. Versuch einer Grundlegung des Gesundheitsrechts der Bundesrepublik Deutschland.

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SEBI: 82/2853

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Im Mittelpunkt der Untersuchung steht die rechtssystematische Erfassung des unzusammenhängend gewachsenen und stark zersplitterten Gesundheitsrechts der Bundesrepublik Deutschland. Anknüpfungspunkt zur Lösung dieser Problematik ist das in verschiedenen Verfassungen und völkerrechtlichen Verträgen und Deklarationen enthaltene "Recht auf Gesundheit". Unter Heranziehung dieses Begriffs werden die Gemeinsamkeiten bei den historisch unterschiedlich gewachsenen und zum Teil heute noch kontroversen Regelungen aufgezeigt. Das bedeutet im einzelnen eine Inhaltsbestimmung des "Rechts auf Gesundheit" als ethisch-moralisches Prinzip, und zwar durch die Untersuchung dieses Prinzips in seiner nicht nur historischen Entwicklung, sondern auch bezüglich internationaler Abkommen sowie Verfassungs- und Gesetzestexten. Das Ziel gilt der rechtssystematischen Erfassung und möglicherweise Neuregelung des Gesundheitsrechts. kp/difu

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Gesundheitsrecht, Heilbehandlung, Gesundheitsschutz, Rehabilitation, Gesundheitspolitik, Prävention, Behinderter, Verfassungsrecht, Rechtsgeschichte, Gesundheitswesen, Krankenhaus, Daseinsvorsorge

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München: Beck (1982), XIX, 300 S., Tab.; Lit.; Reg.(jur.Habil.; Gießen 1980)

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Gesundheitsrecht, Heilbehandlung, Gesundheitsschutz, Rehabilitation, Gesundheitspolitik, Prävention, Behinderter, Verfassungsrecht, Rechtsgeschichte, Gesundheitswesen, Krankenhaus, Daseinsvorsorge

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Schriften des Instituts für Arbeits- und Wirtschaftsrecht; 44