Kriminalitätsvorbeugung im Kreis. Kreistag und Kriminalitätsvorbeugungsprogramm.
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SEBI: BH 561
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Zusammenfassung
Ausgehend von den Hinweisen des VII. Parteitages der SED zur Gestaltung der staatlichen Führungstätigkeit zieht der Verfasser Schlußfolgerungen für die wissenschaftliche Leitung der komplexen Kriminalitätsvorbeugung und -bekämpfung. Er weist nach, daß den örtlichen Volksvertretungen in der DDR die Hauptverantwortung für die Entwicklung eines umfassenden Systems der Vorbeugung, für die Leitung dieses Prozesses in ihren Verantwortungsbereichen und für die Koordinierung der Aufgaben und Maßnahmen mit den ihnen nicht unterstellten Organen und Bereichen zukommt. Anhand von Untersuchungen aus der Praxis, in die die Erfahrungen der Kreistage und Stadtverordnetenversammlungen eingeflossen sind, werden bewährte Formen und Methoden zur Organisierung der staatlichen Leitung der Kriminalitätsvorbeugung dargestellt und verallgemeinert. Insbesondere wird versucht, die Kriminalitätsvorbeugungsprogramme in das gesamtgesellschaftliche System der Vorbeugung einzuordnen und ihre Stellung abzugrenzen. chb/difu
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Kriminalität, Vorbeugung, Kreis, Landkreis, Stadtkreis, Kreisrecht, Kreistag, Kreisverwaltung, Kommunalpolitik, Kommunalrecht, Kommunale Vertretungskörperschaft, Verwaltungsorganisation, Verwaltung, Staat/Verwaltung, Organisation
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Berlin/DDR: Staatsverlag der DDR (1969), 232 S.(Diss.; Ak. f.Staats- u.Rechtswiss.Potsdam 1967)
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Kriminalität, Vorbeugung, Kreis, Landkreis, Stadtkreis, Kreisrecht, Kreistag, Kreisverwaltung, Kommunalpolitik, Kommunalrecht, Kommunale Vertretungskörperschaft, Verwaltungsorganisation, Verwaltung, Staat/Verwaltung, Organisation