Keine Energiewende ohne Netze: Die Umsetzung des Bedarfsplangesetzes im reformierten Rechtsrahmen.
Kohlhammer
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Kohlhammer
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DE
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Stuttgart
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0029-859X
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ZLB: R 622 ZB 1139
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RE
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Abstract
Der Gesetzgeber hat im Bundesbedarfsplangesetz den Ausbaubedarf an Höchstspannungsleitungen bis 2022 festgelegt und die Kompetenz zur Durchführung der Planfeststellungsverfahren von den Ländern auf den Bund übertragen. Bei der Umsetzung des Bedarfsplans kommen nun die Vorschriften des 2011 verabschiedeten Netzausbaubeschleunigungsgesetzes (NABEG) erstmalig zur Anwendung. Das Ziel der Beschleunigung der Genehmigungsverfahren soll zukünftig erreicht werden durch eine Behördenidentität bei der Bedarfsermittlung, Fachplanung und Planfeststellung, eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung, straffe Fristen, Möglichkeiten des Verwaltungszwangs, eine Rechtswegverkürzung sowie durch den Einsatz innovativer Stromübertragungstechnologien.
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die Öffentliche Verwaltung
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Nr. 23
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S. 921-928