Städtische Mieterhilfe. Ein Zuschuß zur Miete nach dem Münchner Modell. Münchner Wohnraumbeschaffungsprogramm.

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1984

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SEBI: 84/4646
IRB: 71STAE

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Ab 1. Januar 1984 zahlt die Stadt München einen laufenden Zuschuß zur Miete: die städtische Mieterhilfe nach dem Münchner Modell. Den Zuschuß erhalten Wohnungssuchende und Mieter mit geringem Einkommen, die sich in einer besonders schwierigen Wohnungssituation befinden. Damit ist München die erste Stadt in der Bundesrepublik Deutschland, die als Ergänzung und Alternative zum Sozialen Wohnungsbau direkt die Mieter fördert. Der Stadtrat hat die direkte Förderung von Mietern beschlossen, weil der Soziale Wohnungsbau auch bei größten finanziellen Anstrengungen der Stadt mit dem Wohnungsbedarf nicht Schritt halten kann. Er kann bei weitem nicht alle Haushalte mit einer Wohnung versorgen, die einen Anspruch auf eine Sozialwohnung haben. Mit dem Münchner Modell unterbreitet daher die Stadt diesen Sozialwohnungsberechtigten ein zusätzliches Angebot: Sie können wählen zwischen der Vormerkung für eine Sozialwohnung und der städtischen Mieterhilfe. Das Münchner Modell wird zunächst im Rahmen eines dreijährigen Modellversuchs vom 1. Januar 1984 bis zum 31. Dezember 1986 erprobt. Mit dieser Broschüre informiert die Stadt darüber, wer die städtische Mieterhilfe erhalten kann und in welcher Höhe sie bezahlt wird. difu

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München: Selbstverlag (1984?), 174 S., Abb.; Tab.

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