Rechtsfragen der Planung und Zulassung von Bauvorhaben auf altlastenverdächtigen Flächen.
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SEBI: Zs 242-4
BBR: Z 477
IRB: Z 1142
BBR: Z 477
IRB: Z 1142
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Abstract
Einige Urteile des BGH zur Amtshaftung von Gemeinden, welche Wohnflächen auf kontaminierten Standorten ausgewiesen hatten, haben die Gemeinden alarmiert undzu weitgehenden Befürchtungen geführt. Dazu wird festgestellt, daß eine Amtshaftung bisher nur in Fällen krasser Nutzungsunverträglichkeit und gleichzeitiger Gesundheitsgefährdung bejahrt worden ist. Der Beitrag untersucht, welche Aufklärungspflicht und Sorgfaltspflicht die Gemeinden dennoch treffen und wann von einer Amtshaftung auszugehen ist. Auf die Bedeutung des Altlastenverdachts für die planerische Abwägung wird eingegangen. In diesem Zusammenhang werden auch die Kennzeichnungspflichten der § 5 III Nr. 1 und 9 V Nr. 1 BauGB sowie die Frage behandelt, welche Nutzungen auf altlastenverdächtigen Flächen möglich sind. In einem weiteren Abschnitt werden die Auswirkungen eines Altlastenverdachtes auf die Baugenehmigung besprochen. (wb)
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Keywords
Gemeinde, Verwaltungshandeln, Bauleitplanung, Baugenehmigung, Bodenverunreinigung, Haftung, Amtshaftung, Rechtsprechung, Altlast, Haftungsumfang, Amtspflicht, Nutzungskonzept, Recht, Bebauungsplanung
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Verwaltungsrundschau, 38(1992), Nr.1, S.1-17, Lit.
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Gemeinde, Verwaltungshandeln, Bauleitplanung, Baugenehmigung, Bodenverunreinigung, Haftung, Amtshaftung, Rechtsprechung, Altlast, Haftungsumfang, Amtspflicht, Nutzungskonzept, Recht, Bebauungsplanung