Bauordnungsrecht - Nutzungsänderung durch die Aufstellung von Spielgeräten in einer Gaststätte. § 87 Abs.1. Hessischer VGH, Beschluß v. 15.10.1986 - 3 TH 2544/85.

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1987

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IRB: Z 852
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Die Aufstellung von zusätzlichen Spielgeräten in einem baurechtlich als Gaststätte genehmigten Betrieb mit Elementen einer Spielhalle kann schon wegen der planungsrechtlich bedeutsamen baugenehmigungsbedürftige Nutzungsänderung sein. Der Beschluss stützt sich auf § 87 HBO. (-y-)

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In: Baurecht, 18(1987), Nr.2, S.180-181

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