Bauordnungsrecht - Nutzungsänderung durch die Aufstellung von Spielgeräten in einer Gaststätte. § 87 Abs.1. Hessischer VGH, Beschluß v. 15.10.1986 - 3 TH 2544/85.
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1987
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IRB: Z 852
SEBI: Zs 2241
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Zusammenfassung
Die Aufstellung von zusätzlichen Spielgeräten in einem baurechtlich als Gaststätte genehmigten Betrieb mit Elementen einer Spielhalle kann schon wegen der planungsrechtlich bedeutsamen baugenehmigungsbedürftige Nutzungsänderung sein. Der Beschluss stützt sich auf § 87 HBO. (-y-)
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In: Baurecht, 18(1987), Nr.2, S.180-181